Mit unserem Versicherungs-1×1 informieren wir Sie regelmäßig über spezielle Themen aus der Welt der Versicherungen und Immobilienwirtschaft. Heute stellen wir Ihnen die WEG-Rechtsschutzversicherung vor, mit der Sie sich und Ihre Eigentümergemeinschaft im Fall eines Rechtsstreits umfassend absichern können.
Wenn Sie Fragen und Anregungen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne über das untenstehende Kontaktformular an unsere Expertinnen und Experten von H&K Klöber oder hinterlassen Sie uns einen Kommentar unter dem Beitrag. Möchten Sie immer pünktlich informiert werden, wenn ein neuer Beitrag verfügbar ist, dann abonnieren Sie H&K Klöber auf unseren Social Media Kanälen.
Die WEG-Rechtsschutzversicherung
Wenn sich mehrere Parteien ein Haus teilen, kommt es schnell zu Uneinigkeiten und Konflikte sind vorprogrammiert: lärmende Nachbarn und Mieter, vernachlässigte Reinigungsarbeiten oder Verstöße gegen die Haus-Ordnung. Handelt es sich um Eigentumswohnungen, gestaltet sich die Situation noch komplexer, denn schließlich möchte jede Partei und jeder Vermieter über das Eigentum selbstständig entscheiden.
Um solche Auseinandersetzungen zu klären, gibt es die Eigentümerversammlung. In diesem zentralen Gremium entscheiden die Wohnungseigentümer über die Verwaltung ihres gemeinschaftlichen Eigentums: Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten können hier besprochen und im besten Fall geklärt werden. Aber was passiert, wenn sich einzelne Parteien quer stellen und sich weigern, dem gemeinschaftlichen Beschluss zu folgen oder im schlimmsten Fall ihre eigenen Entscheidungen treffen und umsetzen? Nicht selten können die Eigentümer keine außergerichtlichen Einigung erzielen und eine gerichtliche Auseinandersetzung droht. Neben den Verwaltungskosten kommen dann hohe Kosten für Anwalt und Verfahren auf Sie zu.
Wir unterstützen Sie in solchen Fällen und bieten Ihnen für die rechtliche Interessenwahrnehmung rund um Ihre Immobilie ein innovatives Versicherungskonzept an: Die WEG-Rechtsschutzversicherung. Mit ihr sind Sie auf der sicheren Seite!
Beispiele der Rechtsschutzversicherung aus der Praxis
Bauliche Veränderung ohne Beschluss
Eine Eigentümerin nimmt in einem Mehrfamilienhaus eine bauliche Veränderung an der Balkonfassade vor, ohne im Vorfeld einen entsprechenden Beschluss der Eigentümerversammlung einzuholen. Nach mehreren aussichtslosen Versuchen der WEG, sie zum Rückbau der Veränderung zu überzeugen, klagt die Eigentümergemeinschaft letztlich gegen die Eigentümerin. In diesem Fall greift die WEG-Rechtsschutzversicherung und trägt Anwalts- und Gerichtskosten sowie sonstige Auslagen, die ohne entsprechenden Versicherungsschutz von der WEG hätten übernommen werden müssen. Kostenaufwand: Knapp 1.500 Euro.
Vermietung der Wohnung an Feriengäste
Einer der Eigentümer vermietet seine Wohnung über verschiedene Portale an Urlaubsgäste. Die WEG verlangt daraufhin von ihm höhere Abschläge, da laut Argumentation der Eigentümerversammlung durch die hotelähnliche Nutzung der Wohnung mehr Müll und Schmutz entsteht. Allerdings ist der Eigentümer damit nicht einverstanden und zieht gegen die WEG vor Gericht. Da diese den WEG-Rechtsschutz besitzt, übernimmt die Versicherung die Gerichts- und Anwaltskosten sowie in diesem Fall die Kosten der Gegenseite, da das Gericht zu Gunsten des Eigentümers und gegen die WEG entschieden hat. Kostenaufwand: Über 4.600 Euro.
Was ist mit dem WEG-Rechtsschutz versichert?
Der Versicherungsschutz umfasst die folgenden Leistungen:
1. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz: Gilt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dinglichen Rechten an versichertem Gemeinschaftseigentum zugunsten der jeweils versicherten WEG (Beispiel: Streitigkeiten der WEG gegen Miteigentümer).
2. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht: Gilt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, wenn die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum der versicherten WEG steht (Beispiel: Verträge mit Schneeräumungsdiensten, Versicherungsverträge).
3. Im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit für die versicherte WEG gilt der Hausverwalter als Beteiligter eines Beschlussanfechtungsverfahrens als mitversichert.
4. In Mahn- und Vollstreckungsverfahren sind anstelle der Rechtsanwaltsgebühren auch die Kosten des Hausverwalters bis zur Höhe der erstattungsfähigen Kosten eines Rechtsanwalts versichert.
Darüber hinaus werden Kosten übernommen, die sich aus einer Streitwertvereinbarung des Wohnungseigentümergesetzes ergeben. Außerdem greift die Versicherung bei Streitigkeiten mit Handwerkern, Ingenieuren oder Architekten, beispielsweise im Fall von fehlerhaften Sanierungsmaßnahmen oder mangelhaften Renovierungsarbeiten am Haus.
Die Rechtsschutzversicherung umfasst grundsätzlich Streitigkeiten der WEG mit einzelnen Wohnungseigentümern.
Nicht versichert sind Streitigkeiten
– einzelner Eigentümer gegen die WEG oder untereinander
– des Verwalters gegen einzelne Wohnungseigentümer, die WEG oder Dritte.
Die Wohn- und Gewerbeeinheiten einer Eigentümergemeinschaft können nur in ihrer Gesamtheit und einheitlich versichert werden.

Foto: H&K Klöber
Ihr persönlicher Ansprechpartner bei H&K Klöber
Sven Thiele, unser Experte für den WEG-Rechtsschutz und Leiter der Privatabteilung, ist Spezialist auf dem Gebiet der Wohnungseigentümergemeinschaft.
„Der WEG-Rechtsschutz unterstützt den Verwalter ebenso wie die Wohnungseigentümergemeinschaft beim optimalen Handling einer jeden Liegenschaft, wie zum Beispiel bei der Umsetzung von Beschlüssen und der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen.“
Gerade im WEG-Rechtsschutz ist eine individuelle Kundenbetreuung und eine versicherungsrechtliche Beurteilung je nach konkretem Fall besonders wichtig. Als freier Makler sind wir unabhängig von Versicherungsgesellschaften und beraten Sie individuell und bedarfsgerecht.
Nehmen Sie für eine kostenfreie Erst-Beratung gerne Kontakt über das untenstehende Formular mit uns auf. Wir bearbeiten Ihr Anliegen schnellstmöglich und melden uns bei Ihnen für ein individuelles Angebot!
Schlagworte: Rechtsschutzversicherung, Grundstücks-Rechtsschutz, Wohnungs-Rechtsschutz, Immobilie, Rechtsstreit, Umfassender Rechtsschutz, Mieter, Vermieter, Hauseigentümer, Wohnungseigentum, Versicherung
16 Antworten
Sehr geehrter Herr Thiele,
ein Eigentümer will gegen die WEG klagen, weil aufgrund eines Unwetters in seine UG Wohnung Wasser eingedrungen ist und die Gebäude/Elementarschadenversicherung nicht die komplette Instandsetzung seines Schadens ersetzen will. Würde eine WEG RS Versicherung diesen Fall übernehmen?
Und wie schätzen Sie die Sachlage ein, dass die WEG für diesen Fall in Haftung genommen wird?
Vielen Dank.
Um das beurteilen zu können müsste ich mehr Details kennen. Warum wurde nicht voll entschädigt? Entweder liegt ein versicherter Schaden vor oder nicht.
Beste Grüße
Sven Thiele
Sehr geehrter Herr Thiele,
deckt die Rechtsschutzversicherung auch Verwalterkosten ab?
Ein Miteigentümer unserer WEG hat einen Beschluss gerichtlich angefochten. Der Verwalter hat der WEG für das Handling der Prozessunterlagen etc. 700,- € in Rechnung gestellt.
Mit bestem Dank und Gruß
Ralph Sontag
Hallo Herr Sonntag,
ja solche Kosten werden von der WEG Rechtsschutz übernommen.
Beste Grüße
Sven Thiele
Guten Abend,
ich bin Miteigentümer und Verwalter einer Wohneigentümergemeinschaft.
Deckt die WEG-Rechtsschutzversicherung u.a. auch Streitigkeiten mit Nachbarn an der gemeinsamen Grundstücksgrenze ab, wenn z.B. eine Hecke immer wieder zum Thema wird, weil diese zu nahe an der Grenze gepflanzt ist oder auch nicht in der erforderlichen Höhe zu unserem Grundstück gehalten wird?
Das betrifft die gesamte Eigentümergemeinschaft.
Sehr geehrter Miteigentümer,
generell ist über den WEG-Rechtsschutz immer die Gemeinschaft in Ihrer Gesamtheit versichert. D.h. handelt es sich bei der Hecke um Gemeinschaftseigentum (kein Sondereigentum, oder Sondernutzungsrecht) dann ja. Grundsätzlich unterliegen solche Streitigkeiten bzw. Deckungsanfragen der Prüfung durch die juristische Abteilung der Gesellschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Thiele
Sehr geehrter Herr Thiele,
die Möglichkeit einer WEG Rechtschutz interessiert mich sehr. Allerdings scheint die Problematik in unserer WEG nicht von Ihrer Versicherung abgedeckt zu sein. Wir haben einen Eigentümer, der unsere WEG bereits einmal aufgrund eines Beschlusses verklagt hat.
Nun bahnt sich der nächste Rechtsstreit an, da eine andere Eigentümerin möglicherweise eine bauliche Veränderung ohne Beschluss der WEG getroffen hat (Seitenfenster bei einer Balkonüberdachung).
Möglicherweise deshalb, weil der dazu bereits getroffene Beschluss Seitenfenster nicht explizit einschließt. Natürlich würden wir den Beschluss in der nächsten Versammlung um dieses Detail ergänzen, wobei ich mich frage, inwieweit dies rückwirkend überhaupt möglich ist?
Als sich das Ganze anbahnte, dachte ich natürlich sofort an eine Rechtschutzversicherung für die WEG um zukünftige „Streitigkeiten“ abzusichern. Hätten Sie einen Ratschlag für mich? Wahrscheinlich müsste jedes Mitglied selbst eine Rechtschutzversicherung abschließen, oder?
Beste Grüße
Guten Tag Bastian,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Maklerhaus. Der WEG Rechtsschutz deckt genau solche Fälle ab. Immer dann, wenn die Gemeinschaft gegen jemand vorgehen muss und nicht der einzelne Eigentümer, kann die Deckung angefragt werden. Hier betrifft es ja die Interessen der WEG als Gemeinschaft wegen eines Verstoßes eines Einzelnen.
Beste Grüße
Sehr geehrter Herr Thiele,
Als Mitglied des Verwaltungsbeiratseiner WE G habe ich folgende Frage: gibt es eine Rechtschutzversicherung für Streitigkeiten der WE G mit der Hausverwaltung? Wir möchten gerne einen Fachanwalt als ständigen Berater für Probleme mit der Verwaltung engagieren. Ist dessen Bezahlung über eine Rechtschutzversicherung möglich?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rolf Kieser
Sehr geehrter Herr Dr. Kieser,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich leistet der WEG Rechtsschutz bei Streitigkeiten der WEG gegen Dritte, auch gegen die Hausverwaltung. Eine ständige rechtliche Begleitung kann aber nicht abgebildet werden.
Generell gilt, dass Deckungsanfragen immer als Einzelfall durch Juristen der Gesellschaft geprüft werden.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Sven Thiele
Ich beantrage in der nächsten WEG die Genehmigung des Einbaus einer Ladestation am TG-Stellplatz. Dies steht mir ja rechtlich laut §21 (2) WEG zu. Falls in der WEG-Versammlung der Antrag abgelehnt wird, muss ich dann gegen die WEG klagen, um mein recht durchzusetzen? Kann ich als Miteigentümer in diesem Fall überhaupt gegen die WEG klagen – ich bin ja Teil der WEG.
Sehr geehrter Herr Blank,
vielen Dank für Ihre Frage, diese haben wir an unseren Verbandspartner Haus & Grund Darmstadt e. V. weitergegeben und folgende Antwort erhalten:
„Nach § 20 Abs 2 Nr. 2 WEG besteht ein Anspruch gegen die WEG auf Zustimmung zu dem beabsichtigten Vorhaben. Die Eigentümer sind grundsätzlich verpflichtet, Ihnen eine Zustimmung zu erteilen. Die Kosten für die Maßnahme werden Sie aber selbst tragen müssen und sollte dies bereits in dem Antrag zur Eigentümerversammlung klar ankündigen. Sollte die WEG dem nicht zustimmen, müssten Sie tatsächlich eine Klage gegen die WEG auf Zustimmung erheben („Beschlussersetzungsklage“). Das ist möglich, auch wenn Sie selbst Teil der WEG sind. Oft hilft es, über die Bedenken der Miteigentümer in der Versammlung offen zu sprechen und diese ggf. auszuräumen. Das würde sicher schneller und einfacher gehen, als ein Klageverfahren“
Wir hoffen, dass Ihnen die Antwort weitergeholfen hat.
Für Sie vielleicht interessant: Als Mitglied von Haus & Grund Darmstadt erhalten Sie unter anderem als Serviceleistung eine kostenlose Rechtsberatung, wenn Sie mehr erfahren möchten besuchen Sie die Website unter https://www.hug-da.de/.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Thiele
Leiter Ressort Private Vorsorge
& Spezialist für WEG-Rechtsschutzversicherungen
Sehr geehrter Herr Thiele,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde mich für unsere WEG für Ihre Rechtschutzversicherung interessieren.
Würde ggf. auch eine Streitigkeit mit dem Bauträger im Rahmen Garantie- und/oder Gewährleistungsmängek, /Abnahmemängel fallen?
MfG
Sven Schütten
Sehr geehrter Herr Schütten,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse. Leider sind diese Bereiche ausgeschlossen und nicht versicherbar.
Beste Grüße
Sven Thiele
Ihr leistet tolle Arbeit, wir wurden sehr freundlich und professionell beraten, wir sind sehr zufrieden.
Lg Alisa
Das freut uns sehr, vielen Dank für die gute Zusammenarbeit! Viele Grüße vom H&K Klöber Team.