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Datenschutz im Homeoffice

In Zeiten der Corona-Krise schicken viele Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter ins Homeoffice. Da die meisten Prozesse auch digital über das Internet abgewickelt werden können, stell sich hier die Frage nach dem entsprechenden Datenschutz im Homeoffice. Der Artikel soll Sie über die Wichtigkeit des Datenschutzes für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, besonders in Zeiten von Homeoffice und Telearbeit, informieren.
Abschließend möchten wir Sie zu einer kostenlosen Schulung zu diesem Thema einladen. Unser Netzwerkpartner zweiplus, welcher sich im Bereich Datenschutz einen Namen gemacht hat, fasst die Informationen auf dem angehängten PDF-Dokument für Sie zusammen.

Welche Daten müssen geschützt werden?

Nach Art. 24 DSGVO hat der Arbeitnehmer, der im Homeoffice arbeitet, technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen, damit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sicher erfolgen kann. Dafür sollten Maßnahmen getroffen werden, um einen ausreichenden Datenschutz zu garantieren. Hierbei spielen die Art, der Umfang, die Umstände und der Zweck der Verarbeitung, aber auch die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere der Risiken für die Rechte der betroffenen Personen eine Rolle.

Bei besonders schutzwürdigen Daten sollte sorgfältig geprüft werden, ob und unter welche Vorkehrungen sich bestimmte Aufgaben für das Homeoffice eignen. Besonders zu schützende Daten sind solche, die unter die Regelungen in Art. 9 Absatz 1 DSGVO zählen. Diese sind:

  • rassische und ethnische Herkunft
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • politische Meinung
  • religiöse oder weltanschauliche Überzeugung
  • Gesundheitsdaten
  • Sexualleben oder sexuelle Orientierung

Besonders bei dieser Datenschutzgruppe ist es wichtig, die datenschutzrechtlichen Maßnahmen zu beachten. Je sensibler die Daten von Mitarbeitern oder Kunden sind, desto stärkeren Schutz bedürfen sie.

Checkliste für Schutzmaßnahmen im Homeoffice

Wenn Sie im Homeoffice arbeiten wollen oder müssen, trägt der Arbeitgeber die volle Verantwortung. Somit wird der Arbeitgeber bei Ihnen zu Hause vorbeikommen, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Deshalb sollten ein paar Punkte beachtet werden, damit Sie und Ihr Arbeitgeber sich diese Last aus den Gedanken nehmen können.

  • das Homeoffice Büro sollte separat und abschließbar sein
  • Unterlagen der Firma sollten in einem abschließbaren Schrank untergebracht sein
  • die von dem Arbeitgeber zu Verfügung gestellten IT- Systeme sollten nicht für den privaten Gebrauch genutzt werden
  • Festplatten von Computern oder Laptops sollten verschlüsselt werden, ebenso externe Datenträger
  • der Zugriff auf das Betriebssystem von Ihrem Computer/Laptop sollte immer mit durch ein sicheres Passwort gesichert werden
  • wenn Ehegatte/in, Kinder oder dritte mit in den vier Wänden leben, sollte das Betriebssystem auch nur bei kurzem verlassen gesperrt werden
  • berufliche E-Mails sollten nicht auf die private E-Mail weitergeleitet werden
  • Arbeitgeber sollte ein Konzept zur Vernichtung von Daten vorher erarbeiten
  • Kostenlose E-Learning Fortbildung von zweiplus!

    In der schweren Zeit von Corona möchte das Unternehmen zweiplus Ihnen helfen und eine kostenlose E-Learning-Fortbildung anbieten. Das renommierte Unternehmen beschäftigt sich seit mehreren Jahrzehnten mit dem Thema Unternehmenssicherheit und hat sich mit seiner qualifizierten Arbeit einen bekannten Namen erarbeitet. Von echten Profis wird Ihnen eine kostenfreie Fortbildung angeboten, wofür die meisten Geld ausgeben würden. Das Thema wird der Datenschutz und die Informationssicherheit bei mobilem Arbeiten und im Homeoffice sein. Bei dieser werden Sie rund um den Datenschutz im Homeoffice aufgeklärt und können sich nach der Fortbildung sicher sein, alles richtigzumachen!

    Um an der Fortbildung teilnehmen zu können, müssen Sie eine E-Mail an Frau Sabine Zimmermann (sabine.zimmermann@zwei.plus.de) senden und schreiben, dass Sie an der Fortbildung teilnehmen wollen. Nach der Fortbildung erhalten sie eine Fortbildungsbescheinigung für Ihre Teilnahme.

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