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Geldnot in der Corona-Krise - Versicherungen kündigen oder pausieren?

Die anhaltende Corona-Krise hat für Millionen Arbeitnehmer negative Auswirkungen auf ihre finanzielle Situation, die aufgrund von Kurzarbeit, betriebsbedingten Kündigungen oder Arbeitsausfällen im Moment ungewiss ist. Deshalb fragen sich viele der Beschäftigten aktuell, an welcher Stelle sie finanziell sparen und ihre laufenden Fixkosten senken können.

Der eigene Versicherungsschutz kann dabei durchaus Sparpotenzial bieten: Überprüfen Sie Ihr Versicherungsportfolio auf unnötige Verträge oder erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer nach einer Beitragsfreistellung (Stundung oder Aussetzen der Beiträge). Allerdings sollten Sie genau abwägen, welche Versicherung sich zu kündigen lohnt und welche Sie besser nicht beenden, sondern lediglich als zeitliche Überbrückung aussetzen sollten.

Keine überstürzten Entscheidungen treffen

Aufgrund der Corona-Krise müssen viele Arbeitnehmer finanzielle Engpässe überbrücken und versuchen deshalb an ihren Versicherungen zu sparen.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, ihre Versicherungsunterlagen alle 1-2 Jahre auf überflüssige Verträge und unverhältnismäßige Konditionen zu prüfen und evtl. einen Versicherungswechsel oder eine Kündigung in Betracht zu ziehen. Allerdings sollten Sie bestimmte langfristig ausgelegte Versicherungen, wie Lebensversicherung, Altersvorsorge/Rentenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht aus Panik aufgrund von Geldnot kündigen, denn diese Versicherungen decken ein existenzielles Risiko ab und sind somit mehr als wichtig. Diese Versicherungen schützen Sie im Alter sowie bei krankheitsbedingtem Berufsausfall und sind für schwierige Situationen gedacht, in denen finanzielle Probleme noch schlechter gelöst werden können, als in der aktuellen Krise. Außerdem erhalten Sie etwa bei der Kündigung Ihrer Lebensversicherung keine Auszahlung, sondern im Gegenteil – all Ihre bisher geleisteten Beiträge verfallen, da der sogenannte Rückkaufswert der Lebensversicherung null Euro beträgt. Darüber hinaus sollten Sie bei der Kündigung von Verträgen beachten, dass die Kosten oft nicht von heute auf morgen entfallen. Monatlich kündbar sind nur diejenigen Versicherungen, für die Sie auch monatlich Beiträge zahlen. Ansonsten gilt, dass erst wenn der nächste Beitrag fällig wird, gekündigt werden kann bzw. Mindestvertragslaufzeiten die Kündigungsfrist bestimmen. Dann sollten Sie sich außerdem nach möglichen Restlaufzeiten erkundigen.

Ihre Alternativen zur Kündigung

Alternativ zur Kündigung können Sie bei Ihrem Versicherer eine Senkung der Beiträge erfragen und diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder erhöhen. Viele Anbieter sind in der aktuellen Situation durchaus kulant und kommen Ihnen entgegen. Eine weitere Möglichkeit ist beispielsweise die private Altersvorsorge, wie die Riester-Rente, für eine gewisse Zeit beitragsfrei zu stellen und die Zahlungen dadurch lediglich zu pausieren. Ebenso pausieren kann man die Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge, bis zum Beispiel die Kurzarbeit wieder beendet ist. Sie können Ihre Versicherungsbeiträge allerdings auch stunden, was bedeutet, dass die Beiträge von Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt in voller Höhe nachgezahlt werden. Auch die Lebensversicherung können Sie entweder beitragsfrei stellen oder eine Stundung für ein bis zwei Jahre beantragen. Aber aufgepasst: Die Beitragsfreistellung bedeutet, dass Sie Ihren Versicherungsschutz für diese Zeit verlieren und sich die Versicherungssumme möglicherweise durch die ausgebliebenen Zahlungen verringert.

Generell bieten Versicherungen kein schnelles Sparpotenzial und Sie sollten sich besser über die Möglichkeit einer Beitragsstundung oder –freistellung informieren, anstatt direkt zu kündigen. Kontaktieren Sie Ihren Versicherer, um mit ihm die folgenden Fragen zu klären: Bei welchen Versicherungen gibt es Sparpotenzial? Auf welche Verträge kann ich verzichten und auf welche nicht? Und was für eine Option ist die passendste für meinen persönlichen Versicherungsschutz?

Die verschiedenen Optionen im Überblick

Beiträge senken:

  • Wie stark muss die Versicherungssumme gesenkt werden, um die Beiträge wie gewünscht zu reduzieren?
  • Wie wirkt sich das auf den späteren Auszahlungsbetrag (Ablaufleistung) aus?

Beiträge stunden:

  • Für welchen Zeitraum kann die Stundung beantragt werden?
  • Müssen die gestundeten Beiträge verzinst werden?
  • Wie hoch ist die Rückzahlung nach Ablauf des Stundungszeitraums?

Beiträge freistellen:

  • Muss eine Mindestversicherungssumme vorhanden sein?
  • Für welchen Zeitraum ist eine Freistellung möglich?
  • Fällt der Versicherungsschutz in dieser Zeit weg?
  • Wie stark reduziert sich die Versicherungssumme durch die Freistellung?

Unsere Experten von H&K Klöber bieten Ihnen eine umfassende und individuelle Beratung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches und kostenfreies Erst-Gespräch über das untenstehende Kontaktformular. Lassen Sie sich von unseren Spezialisten unterstützen und sichten Sie Ihr Versicherungsportfolio auf mögliche Sparpotenziale!

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