Zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland hat jeder Eigentümer seit der WEG-Reform vom 1.Dezember 2020 das Recht, auf dem Grundstück oder in der (Tief-)Garage eine Elektroladestation anzubringen.
Eine Wandladestation für Elektroautos oder auch kurz „Wallbox“ genannt, ist eine Ladesäule, die an einer Wand oder Säule des Gebäudes bzw. Grundstücks befestigt wird. Für die Installation ist kein Beschluss der Eigentümerversammlung mehr nötig, der Anspruch kann jederzeit geäußert werden und die Miteigentümer dürfen nur noch über die Ausführung mitentscheiden. Die Kosten für Anbringung und Nutzung trägt der Eigentümer der Wallbox selbst. Ebenso dürfen Mieter nach Genehmigung durch den Vermieter an ihrem Parkplatz oder Stellplatz in der Tiefgarage eine Elektroladestation anbringen, wobei auch sie die Kosten selbst tragen.
Das müssen Sie bei der Installation einer Ladestation beachten

Wallboxen werden über eine separate Zuleitung an die Hausinstallation angeschlossen, wobei eine vorherige Prüfung durch einen Elektro-Fachbetrieb empfohlen wird, da nicht alle Hausanschlüsse für den erhöhten Stromfluss der Ladestation vorgesehen sind. Außerdem müssen Wallboxen über 11kW Ladeleistung durch den Netzbetreiber genehmigt werden. Die Selbst-Installation einer Ladestation ist nicht zulässig, sondern muss durch einen zertifizierten Elektroinstallationsbetrieb bzw. Elektroinstallateur durchgeführt werden. Dieser haftet für die fachgerechte Anbringung und meldet die Wallbox beim Netzbetreiber an.
Wie ist die Ladestation für Elektroautos versichert?
Grundsätzlich steht eine E-Ladestation, ob genehmigungspflichtig oder nicht, in keinem direkten Zusammenhang mit dem bestehenden Versicherungsschutz Ihrer Immobilie. Denn eine Wallbox stellt kein gefahrenerhöhendes Risiko in der Gebäudeversicherung dar und gilt als Gebäudebestandteil (mit dem Gebäude fest verbunden) als mitversichert. Der Risikofaktor möglicher Brandschäden am Gebäude ist in der Regel über die Feuerversicherung als Bestandteil der Gebäudeversicherung ebenso mitversichert. Allerdings gelten Fahrzeuge und E-Bikes vom Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen. Entstehen Schäden am Gebäude infolge eines brennenden Elektroautos, greift die jeweilige Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters.
Wir fassen die wichtigsten Informationen für Sie zusammen:

– Jeder Eigentümer und Mieter hat grundsätzlich einen Anspruch auf die Installation einer Elektroladestation/Wallbox.
– Bei über 11 Kilowatt Ladeleistung ist eine Genehmigung durch den Netzbetreiber vorgeschrieben.
– Die Anbringung muss durch einen zertifizierten Elektro-Fachbetrieb durchgeführt werden.
– Es gelten keine besonderen versicherungstechnischen Auflagen.
– Die Ladestation/Wallbox gilt als fester Bestandteil des Gebäudes in der Gebäudeversicherung als mitversichert.
– Für Wohngebäudeversicherungen, bei denen Ladestationen besondere Berücksichtigung finden sollen, bietet die Versicherung den Zusatzbaustein „Haustechnik“ als versicherte Gefahr an.
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STAY FRESH.compact zum Thema E-Mobilität und Brandschutz

Sind Sie Hausverwalter oder Eigentümer und möchten gerne tiefer in das Thema Elektromobilität einzusteigen? Die regionale Fortbildungsreihe STAY FRESH.compact für Immobilienverwalter, die am 19. Mai 2021 startet, bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in kleinem Kreise effizient weiterzubilden und geprüfte Weiterbildungsstunden für Ihre Tätigkeit als Immobilienverwalter zu sammeln. Gemeinsam mit Top-Referent Rolf Strobel, Brandratsamt und Fortbildungsleiter bei der Feuerwehr Stuttgart, behandelt die Veranstaltungsreihe an ausgewählten Locations im Rhein-Main-Gebiet das Thema „E-Mobilität – die Brandbombe in der Tiefgarage?“. In der Weiterbildung werden innerhalb der Problemfelder Wohnung, Treppenraum und Tiefgarage mögliche Risiken sowie rechtliche Grundlagen und Schutzstrategien im Zusammenhang mit E-Mobilität und Brandschutz behandelt.
Auf der STAY FRESH-Website finden Sie Informationen zur Veranstaltung sowie zu weiteren vielfältigen Fortbildungsformaten für die Immobilienwirtschaft.
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Schlagworte: Ladestation, Elektroauto, Haus, Versicherung, Gebäudeversicherung, E-Ladestationen, E-Auto, Elektrofahrzeug laden
2 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei unserer Eigentümer-
Versammlung, habe ich am 3.03.2022 eine Zustimmung zur Installation einer Wallbox 11 KW in der Garage erhalten.
Es handelt sich um 6 Familienhaus.
Der Verwalter erwähnte das somit die Gebäude Versicherung (Ergo) um ca. 250,-€ pro Jahr teurer wird.
Ich war schockiert, da ich als Eigentümer diese 250,-€ natürlich selbst tragen müsste.
Meine Enttäuschung war groß, da die Installation inkl. Wallbox über den Zuschuss der KFW hinaus schießt.
Und jetzt noch die 250,-€ on top……
In ihrem Bericht lese ich etwas anderes, was kann ich tun ?
Freundliche Grüße,
Michael Gürtler
Sehr geehrter Herr Gürtler,
hier noch einmal die pauschale versicherungsrechtliche Behandlung einer Wallbox in der Gebäudeversicherung:
Eine Wallbox stellt keinerlei Gefahrenerhöhendes Risiko in der Gebäudeversicherung dar und gilt als Gebäudebestandteil-/Zubehör (weil mit dem Gebäude fest verbunden!) grundsätzlich als mitversichert.
Brandschäden, welche durch einen vermeintlichen „Ladevorgang“ hervorgerufen werden, und das Gebäude dementsprechend in Mitleidenschaft gezogen wird, gelten in der Regel auch als versichert.
Da ein Elektrofahrzeug nicht im Zusammenhang mit einer Wohngebäudeversicherung steht, gelten Fahrzeuge grundsätzlich vom Versicherungsschutz als ausgeschlossen!
Entstehen Schäden am Gebäude durch in Brand geratene E-Autos, sind diese Schadenereignisse durch die jeweilige Kfz-Haftpflicht des Fahrzeughalters geregelt!
Für Liegenschaften in denen Wallboxen Berücksichtigung finden, schlagen wir vor, den Zusatzbaustein „Haustechnik“ mit zu versichern.
Am besten halten Sie Rücksprache mit Ihrer Versicherung und klären den individuellen Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von H&K Klöber