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Vorsicht Brandgefahr! Wie Weihnachten und Silvester zum Schadenfall werden können

Die Vorweihnachtszeit bedeutet für viele Menschen oft Stress – ob auf der Arbeit der Jahresabschluss fällig ist, auf den letzten Drücker die Wahl der richtigen Geschenke ansteht oder schnell noch zwei Kilo Plätzchen gebacken werden müssen. Danach sollen die Feiertage umso entspannter werden.

Doch die Weihnachtszeit ist auch die Zeit der Risiken in Form von Wohnungsbränden. Dann ist es schnell vorbei mit der Besinnlichkeit und Sie müssen im Schadenfall womöglich tief in die Tasche greifen. Welche Versicherungen für Weihnachten und den Jahreswechsel am wichtigsten sind, zeigen wir Ihnen hier.

Doppelt so viele Brandschäden gegen Jahresende

Das Weihnachtsfest steht vor der Tür, alle vier Kerzen auf dem Adventskranz brennen und die Gefahr, dass die teuren Vorhänge und im schlimmsten Fall die ganze Wohnung mit ihnen in Flammen aufgeht, ist so groß wie sonst nie im Jahr: Hausrat- und Gebäudeversicherer zählen jedes Jahr in der Advents- und Weihnachtszeit rund 50 Prozent mehr Brandschäden als in den übrigen Monaten des Jahres. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft (GDV) registrierten die deutschen Versicherer zum Jahresende 2019 rund 29.000 Brände mit einem durchschnittlichen Schaden pro Brand von 3.556 Euro. Der Schadenaufwand zur Adventszeit lag insgesamt bei 32 Millionen Euro. Im ganzen Jahr 2019 mussten die deutschen Versicherer für 350.000 Feuerschäden mit 1,5 Milliarden Euro aufkommen – eine immens hohe Summe. Wer im Schadenfall allerdings nicht ausreichend versichert ist, muss tief in die Taschen greifen. Doch welche Versicherung greift in welchem Fall?

Mit Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind Sie für den Brandfall abgesichert.

Bei Brand- und Feuerschäden deckt die Hausratversicherung die Kosten der beschädigten Einrichtungsgegenstände sowie von verbrannten Geschenken ab. Der Begriff „Hausrat“ umfasst dabei nicht nur Möbel oder Elektrogeräte, sondern auch alle Besitztümer, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Eine Hausratversicherung ersetzt die Verluste, die sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser verursacht wurden. Die Wohngebäudeversicherung wiederum bietet Schutz, wenn durch einen Brand Schäden an der Wohnung oder am Haus selbst entstanden sind und dieses teilweise oder sogar ganz abgebrannt ist. Doch Vorsicht: Viele Versicherungen kürzen oder streichen ihre Leistungen beim Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, wenn Sie beispielsweise Kerzen unbeaufsichtigt haben brennen lassen.

Unsere 5 Tipps für eine sichere Weihnachtszeit

Gut versichert zu sein, heißt allerdings nicht, dass Sie grundsätzlich auf Vorsichtmaßnahmen verzichten können. Denn niemand möchte an Heiligabend vor der Tür stehen und der Feuerwehr bei der Arbeit zuschauen. Eine Option, um Brände gänzlich zu vermeiden, sind elektronische Kerzen, die zwar das gemütliche Weihnachtsfeeling nicht ganz ersetzen können, aber das Brandrisiko maximal senken.

Wenn Sie nicht auf echte Kerzen-Dekoration verzichten wollen, geben wir Ihnen einige Tipps an die Hand, wie Sie das Risiko dennoch verringern können:

  1. Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen! Vor allem nicht, wenn Kinder oder Haustiere in der Nähe sind.
  2. Regelmäßiges Gießen des Weihnachtsbaums und Befeuchten des Adventskranzes! Trockene Tannenzweige sind leichter entflammbar.
  3. Weihnachtsbaum und Adventskranz auf eine feste, feuerfeste Oberfläche stellen!
  4. Keine brennbaren Stoffe oder Gegenstände in der Nähe von Kerzen anbringen!
  5. Installieren Sie Rauchmelder auch im Wohnzimmer!

Gefahren lauern auch am Weihnachtsabend

Versehentlich beschädigte Geschenke sind ein Fall für die private Haftpflichtversicherung.

Ebenso wird Heiligabend selbst oft zum ungeahnt teuren Schadenfall: Plötzlich kippt das Rotweinglas um und ruiniert den hellen Teppich, dann fällt das eben noch frisch ausgepackte Tablet den Kinderfüßen zum Opfer und beim Anbringen der Christbaumspitze stürzt ein Familienmitglied mitsamt der Leiter um und verletzt sich. Beim Fleck auf dem Teppich trägt die private Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten. Allerdings nur, sofern der Schuldige nicht der Besitzer des Teppichs ist, denn die private Haftpflicht kommt nicht für eigene Schäden auf. Sie greift nur für Schäden, die Sie Anderen zufügen. Auch bei beschädigten oder zerstörten Geschenken springt die private Haftpflichtversicherung des Verursachers ein. Tritt zum Beispiel Ihre 6-jährige Nichte versehentlich auf Ihr neues Tablet und der Bildschirm springt, greift die Familien-Haftpflichtversicherung der Eltern des Kindes und ersetzt den Schaden. Denn Kinder unter sieben Jahren können in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Im Fall des Leitersturzes kommt es darauf an, wie weitreichend die Folgen sind. Ihre gesetzliche Krankenversicherung kommt zwar für die ärztliche Behandlung auf, sind allerdings weitere Therapien oder Dienstausfälle absehbar, kommt nur eine private Unfallversicherung für die weiteren Kosten auf. Denn die gesetzliche Unfallversicherung zahlt lediglich bei Unfällen am Arbeitsplatz, in der Schule und Universität oder auf dem Weg dorthin sowie für anerkannte Berufskrankheiten. Sie greift allerdings nicht bei Unfällen in der Freizeit.

Fallstrick Versicherungsbedingungen

Prüfen Sie beim Versicherungswechsel zum 1. Januar Ihre Vertragsbedingungen auf den durchgängigen Versicherungsschutz.

Wissenswertes zum Schluss: Bis zum Jahr 2008 war es üblich, Versicherungsverträge um 12 Uhr mittags beginnen und enden zu lassen. Nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes beginnen die Verträge um 0 Uhr des ersten Tages und enden um 24 Uhr des letzten Tages der Laufzeit. Versicherer dürfen aber weiterhin auch die alte Regelung anwenden, was bei einem geplanten Versicherungswechsel dazu führen kann, dass durch die verschiedenen Festlegungen beim Vertragsablauf- und beginn, der alte Versicherer eine andere Regelung als der neue Anbieter anwendet. Dies kann im schlimmsten Fall bei einem Wechsel zum 1. Januar in der Silvesternacht dazu führen, dass Sie an Neujahr in der Zeit von 0 Uhr nachts bis 12 Uhr mittags keinen Versicherungsschutz haben. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich vorab gründlich über Ihre Vertragsbedingungen zu informieren, damit es nicht zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes kommt.

Haben Sie noch Fragen zu Ihrem persönlichen Versicherungsschutz oder dem Schutz Ihrer Immobilie? Unsere Experten von H&K Klöber helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie individuell.

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche, sichere Weihnachtszeit und einen guten und gesunden Rutsch ins neue Jahr! Wir sehen uns 2021 wieder, hier auf unserem H&K Klöber Blog!

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