Einzigartiges Konzept für Wohnungseigentümergemeinschaften
WEG-Rechtsschutzversicherung
Unsere Leistungen im Überblick
Schützen Sie Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vor den finanziellen Folgen von gerichtlichen Auseinandersetzungen mit einzelnen Wohnungseigentümern, Handwerkern, Ingenieuren oder Architekten. Wir bieten Ihnen mit der WEG-Rechtsschutzversicherung ein einzigartiges Konzept für die rechtliche Interessenwahrnehmung Ihrer WEG an.
Versicherungsumfang
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz:
Gilt gem. §2c ARB (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dinglichen Rechten am versicherten Gemeinschaftseigentum zugunsten der jeweils versicherten WEG. (z.B. Streitigkeiten der WEG gegen Miteigentümer)
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachrecht:
Gilt gem. §2d ARB (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung) für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, wenn die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum der versicherten WEG steht (z.B. Dienstleister-Verträge)
Ihre Vorteile mit der WEG-Rechtsschutzversicherung
Der Versicherungsbeitrag wird anhand der Anzahl an Wohneinheiten berechnet (z.B. 20 Einheiten: errechnete Prämie x 20).

Kostenübernahme vor Gericht
Erstattung der Kosten für Anwalts- und Gerichtsgebühren sowie unter Umständen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Rechtssicherheit
Im Fall der Fälle müssen Sie sich aus finanziellen Gründen nicht gegen ein gerichtliches Verfahren entscheiden, sondern können Ihr gutes Recht nutzen.

Übersichtliche Policen-Gestaltung
Transparente und verständliche Versicherungsdokumente, die Sie jederzeit gemeinsam mit Ihren Versicherungsdaten in unserem Online-Kundenportal einsehen können.

Beitragsfreie Mitversicherung
Im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit gilt der Hausverwalter als Beteiligter eines Beschlussanfechtungsverfahrens als mitversichert.
Konflikte aus dem
WEG-Alltag
Die Kosten dieser beispielhaften gerichtlichen Interessenwahrnehmungen sind im WEG-Rechtsschutz mitversichert.
• Eine bauliche Veränderung des Balkons einer Wohnungseigentümerin wurde ohne Beschluss der WEG durchgeführt. Trotz mehrerer Aufforderungen, diese wieder rückgängig zu machen, weigert sich die Eigentümerin. Die Wohnungsgemeinschaft klagt dagegen.
• Aufgrund der regelmäßigen Untervermietung fordert die WEG einen höheren Abschlag vom betreffenden Eigentümer, weil mehr Müll produziert und das Treppenhaus schneller schmutzig wird. Dieser klagt dagegen.
• Renovierungsmaßnahmen am Haus wurden nicht zur Zufriedenheit ausgeführt: Die Wohnungseigentümergemeinschaft verklagt die Handwerker auf Mängelbeseitigung.
• Die WEG zahlt nach einer mangelhaften Sanierung des Treppenhauses nicht den vollen Werklohn des betreffenden Handwerkers. Dieser klagt auf Zahlung.
• Die von einem Ingenieur geplante Sanierung des Sockels erweist sich als fehlerhaft. Der Ingenieur wird daraufhin verklagt.